Vorsorgevollmacht und Patientenverfügungen

Rechtzeitig handeln für den Ernstfall.

Krankheit, Unfall oder altersbedingte Einschränkungen können dazu führen, dass Sie Ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Solche Situationen erfordern oft schnelle Entscheidungen und verändern den Alltag grundlegend. Ehegatten, Lebenspartner oder nahe Angehörige dürfen grundsätzlich nicht automatisch für Sie handeln. Deshalb ist es besonders wichtig, rechtzeitig Vorsorge zu treffen, um vorbereitet zu sein.

Selbstbestimmung durch rechtzeitige Vorsorge sichern

Ohne klare Regelungen könnten fremde Dritte über medizinische oder rechtliche Angelegenheiten entscheiden. Mit einer Vorsorgevollmacht und entsprechenden Anordnungen bestimmen Sie, wer im Ernstfall für Sie handeln darf. Notar Dr. Martin Rüßmann in Köln und sein Team unterstützen Sie dabei, Ihre Selbstbestimmung zu sichern und Ihre Interessen zu schützen.

Zentrales Vorsorgeregister: Sicherheit durch Registrierung

Vorsorgeurkunden können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. So können Gerichte und Behörden schnell erkennen, ob und wer bevollmächtigt ist. Bei notariell beurkundeten Vorsorgeurkunden kümmert sich Ihr Notar um die Registrierung.

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Vereinbaren Sie jetzt einen Termin bei Notar Dr. Martin Rüßmann in Köln und seinem Team. Lassen Sie sich zur Notfallvorsorge beraten!