Immobilienkauf und -verkauf beim Notar in Köln

Rechtssichere Begleitung durch unser Notariat.

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie zählt für viele Menschen zu den wichtigsten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens. Oftmals sind dabei erhebliche Vermögenswerte und langfristige Finanzierungen im Spiel – sowohl für Käufer als auch für Verkäufer. Das Gesetz schreibt deshalb die Mitwirkung eines Notars vor. Bei Notar Dr. Martin Rüßmann in Köln und seinem Team wird großer Wert auf eine transparente und verständliche Beratung gelegt.

Unser Ziel ist es, dass Sie sämtliche Regelungen nachvollziehen können und sich während des gesamten Immobilienkaufs rechtlich sicher begleitet fühlen.

Die Aufgabe des Notars beim Immobiliengeschäft

Als Notar sind wir zur Neutralität verpflichtet und beraten Käufer und Verkäufer gleichermaßen. Wir beantworten rechtliche Fragen, erläutern verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten und erstellen einen sachgerechten Immobilienkaufvertrag, der auf Ihre individuellen Zielvorstellungen abgestimmt ist. So erhalten beide Parteien eine fundierte und ausgewogene Unterstützung.

Schutz für Käufer und Verkäufer durch klare Regelungen

Eine zentrale Aufgabe des Notars besteht darin, beide Vertragsparteien abzusichern. Der Käufer zahlt erst, wenn sein Eigentum rechtlich gesichert ist, während der Verkäufer seine Immobilie nicht überträgt, bevor der Kaufpreis gezahlt wurde. Diese gegenseitige Absicherung gewährleisten wir durch eindeutige vertragliche Regelungen und die Überwachung des Grundbuchvollzugs.

Welche Immobiliengeschäfte wir beurkunden

Wir begleiten notarielle Immobiliengeschäfte unterschiedlichster Art in Köln sowie im gesamten Bundesgebiet – darunter Baugrundstücke, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Erbbaurechte und Teilflächenkäufe. Bei Bauträgerverträgen, bei denen Grundstück und Gebäude gemeinsam erworben werden und der Verkäufer als Bauherr auftritt, sind besonders sorgfältige Vertragsgestaltungen erforderlich. Hier achten wir auf alle rechtlichen Besonderheiten.

Inhalte eines Immobilienkaufvertrags

  • Absicherung von Käufer und Verkäufer
  • Belastungen des Grundstücks
  • Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten
  • Gewährleistung für Mängel
  • Erschließungskosten 
  • Vermessung bei Teilflächenkäufen 

Kaufpreisfinanzierung und Grundschuldbestellung

Die Finanzierung des Kaufpreises sollte vor der Beurkundung geklärt sein. Wir stimmen die Fälligkeit des Kaufpreises auf den Auszahlungszeitpunkt eines Bankdarlehens ab. Ist die Finanzierung bereits geregelt, kann die notwendige Grundschuld direkt im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden. So sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf in Köln und im gesamten Bundesgebiet.

Kontaktieren Sie uns!

Kontaktieren Sie Notar Dr. Martin Rüßmann in Köln und sein Team für eine sichere und kompetente Begleitung Ihres Immobilienkaufs oder -verkaufs – wir beraten Sie gerne persönlich und umfassend!